Flugleiternachschulungen im Sinne der Zertifizierungsrichtlinien für Flugleiter
Wie in den Zertifizierungsrichtlinien beschrieben, sind sämtliche Flugleiter verpflichtet, bis März 2025 ihre Flugleiterzertifizierung durch eine Teilnahme am Flugleiterseminar zu erneuern. Aufgrund der Vielzahl der noch nachzuschulenden Flugleiter hat das Präsidium in Absprache mit der FSK beschlossen, die Frist für die Nachschulungen um ein Jahr bis März 2026 zu verlängern.
Das heißt: Flugleiter, die ihre Zertifizierung noch nicht erneutert haben, haben sowohl 2025 als auch letztmalig 2026 die Möglichkeit, ihre Zertifizierung aufzufrischen. Flugleiter, die bis dahin nicht an der Flugleiterschulung teilgenommen haben, verlieren ihre Lizenz.
Die Regionalverbände, Reisevereinigungen und Flugveranstalter sind daher angehalten, ihre Flugleiter kurzfristig zur Flugleiterschulung anzumelden.
Martin Stiens für das Präsidium
Manfred Struckmeier für die FSK